Mehr Geld für den Bürger

Stoppt die Milliardenzahlungen des Staates an die Kirchen!

Warum wir die Staatsleistungen an die Kirchen ersatzlos streichen sollten

Zehn gute Gründe für wachsame Bürger und unentschlossene Politiker

Woraus bestehen die Staatsleistungen an die Kirchen?

Zunächst: Es gibt Staatsleistungen im engeren und im weiteren Sinn.

Staatsleistungen im engeren Sinn umfassen vor allem Gehaltszahlungen an hohe kirchliche Würdenträger sowie das staatliche Zugeständnis für Zahlungen zum Erhalt einiger kirchlicher Gebäude. Sie werden von den Bundesländern bezahlt und umfassen derzeit [2023] deutlich über 600 Millionen Euro im Jahr.

Staatsleistungen im weiteren Sinn umfassen darüber hinaus umfangreiche Steuerbefreiungen für die Kirchen, Militärseelsorge, Ausbildung der Theologen an staatlichen Universitäten, Religionsunterricht an staatlichen Schulen und, und, und (siehe Tabelle). Sie werden von Bund und Ländern bezahlt und belaufen sich (einschließlich der Staatsleistungen im engeren Sinn) auf etwa 21 Milliarden Euro pro Jahr. Alles von unseren Steuergeldern.

Merken Sie etwas? In der öffentlichen Diskussion werden meist nur die „engeren“ über 600 Millionen Euro genannt. Das sind nicht einmal 3 Prozent der „weiteren“ Gesamtsumme! Wer will uns hier schon wieder hinters Licht führen?

Aber braucht die Kirche nicht das Geld?
Sie tue doch so viel Gutes?

Irrtum! Mit den öffentlichen Sozialleistungen der Kirchen (Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Altenheime) haben die Staatsleistungen nichts zu tun. Diese Einrichtungen werden zu fast 100 Prozent von der Allgemeinheit – von uns allen! – finanziert. Zu den ca. 50 Milliarden Euro, die das kostet, tragen die Kirchen nur wenige Prozent bei. So, wie sie übrigens auch aus der Kirchensteuer (ca. 12 Milliarden Euro pro Jahr) bestenfalls schlappe 5 Prozent für öffentlich-soziale Zwecke ausgeben.

Dafür sind sie aber steinreich. Die Kirchen in Deutschland verfügen zusammen über ein Vermögen von schätzungsweise 500 Milliarden Euro (Immobilien, Aktienpakete usw.); sie sind größte nicht-staatliche Grundbesitzer und größte nicht-staatliche Arbeitgeber, ein Riesen-Konzern. Wenn jemand keine Subventionen benötigt, dann die Kirchen! Dass viele Pfarreien von den jeweiligen Bischöfen finanziell knapp gehalten werden, ist ein rein innerkirchliches Problem, das bitte nicht schon wieder der „dumme“ Staat zu lösen hat!

„Aber die Kirche tue doch so viel Gutes!“ Wer schlau ist, fällt auf diese uralte „Caritas-Legende“ nicht mehr herein.


Deshalb:
Regierung und Volk, spart euch die Kirche !

Doch womit werden die Staatsleistungen begründet?

Hier folgt die nächste Legende: Angeblich wurden die Kirchen zu napoleonischer Zeit enteignet, und der Staat verpflichtete sich daraufhin, die Kirchen dafür zu entschädigen – und zwar bis heute.

Um es vorwegzunehmen: An dieser Legende ist nichts dran. Trotzdem sollten wir sie ernst nehmen und ihr auch widersprechen, wo auch immer sie uns aufgetischt wird. Denn sie hat sich so tief in das Unterbewusstsein von Kirchenvertretern und Journalisten eingegraben, dass sie bei jeder Gelegenheit nachgebetet wird. Und das dürfte kein Zufall sein: Die Kirchen konstruieren hier ein angebliches „Recht“, auf das sie dann pochen können. Sie wollen uns suggerieren, dass sie keine milliardenschweren Almosenempfänger seien, sondern dass ihnen etwas zustünde. Und zwar auf ewig!

Gehen wir der Sache also nach: Mit dem so genannten Reichsdeputationshauptschluss wurde 1803 das Heilige Römische Reich Deutscher Nation aufgelöst – und mit ihnen unter anderem auch die katholischen Fürstbistümer. Doch ist das mit einer „Enteignung der Kirche“ gleichzusetzen, wie uns suggeriert werden soll? Keineswegs. Und zwar gleich aus mehreren Gründen:

Grund 1: Wahrlich ein „alter Hut“

Lassen wir als erstes gleich mal den gesunden Menschenverstand sprechen: Selbst wenn dieser uralte Beschluss wirklich eine Enteignung der Kirche bedeutet hätte, und selbst wenn dafür tatsächlich eine Entschädigung vereinbart worden wäre – weshalb sollte dann ausgerechnet dieser uralte Vorgang noch heute gelten? Regime kamen und gingen; immer wieder gab es auch Enteignungen – zuletzt nach dem Zweiten Weltkrieg unter den Kommunisten im Osten Deutschlands (wobei übrigens, nebenbei gesagt, ausgerechnet der Besitz der Kirchen dort weitgehend unangetastet blieb).
Nach der Wende 1989 zogen die Gerichte einen Schlussstrich: Es wird nicht alles wieder neu aufgerollt. Vergangen ist ab einem bestimmten Zeitpunkt eben vergangen. Nur für die Kirchen soll das nicht gelten, obwohl ihre angebliche Enteignung mittlerweile bereits über 200 Jahre her ist.

Wenn es aber um Sexualverbrechen und Misshandlungen an Kindern und Jugendlichen durch Priester, Pfarrer, Mönche oder Nonnen geht, da berufen sich die Kirchen sehr gerne auf Verjährung …

Grund 2: … die Protestanten vergessen?

Staatsleistungen bezahlen heute alle deutschen Bundesländer (Ausnahme: Hamburg und Bremen). Aber bitte genau hinsehen: Aufgelöst wurden 1803 nur die katholischen Fürstbistümer. Also keineswegs alle katholischen Gebiete. Und schon gar nicht die protestantischen. Wenn die Kirchen-Legende stimmen würde, dann dürften bis heute nur in den Gebieten der ehemaligen Fürstbischöfe Entschädigungen fällig werden und nirgendwo sonst. Von einer Enteignung „der“ Kirche kann also schon mal keine Rede sein.

Und was ist mit den Freien Reichsstädten, den kleinen Grafschaften usw., die damals auch aufgelöst wurden? Weshalb werden die bis heute nicht entschädigt?

Spätestens hier dämmert es uns: Das Ganze ist nur ein Vorwand, um die Kirchen bis heute bequem aus der Staatskasse zu finanzieren. Und das muss in Deutschland immer paritätisch erfolgen: Die Lutheraner sollen nicht weniger Steuergelder bekommen als die Katholiken. Nur: Wie begründet man das jetzt wieder? Ganz einfach: Man geht noch mal 250 Jahre weiter zurück: Vor 450 Jahren, während der Reformationszeit, enteigneten nämlich Fürsten einen Teil des Kirchenguts. Dumm für die Kirchenlogik ist nur: Diese Fürsten waren lutherischen Glaubens und wurden gleichzeitig zu den obersten Kirchenführern der neu entstandenen lutherischen Staatskirchen. Sie waren also Täter und enteigneten sich quasi selbst!

Spätestens ab hier wird es also absurd und abenteuerlich …

Grund 3: Reichslehen wurden eingezogen

Der Vorteil der Kirchenvertreter: Die Zeit vor rund 200 Jahren oder gar vor 450 Jahren ist so lange her, dass sich kaum ein normaler Sterblicher damit noch auskennt. Das ist was für verschrobene Fachjuristen – oder war es zumindest lange Zeit. Wer kann heute noch das Wort „Reichsdeputationshauptschluss“ auf Anhieb richtig aussprechen? Und wer weiß noch, was ein „Reichslehen“ ist? Das erklärt zumindest teilweise, weshalb es den Kirchen über Jahrzehnte und Jahrhunderte gelang, die Politiker hinters Licht zu führen. Mal abgesehen davon, dass die meisten Politiker und Fachleute Katholiken oder Lutheraner waren. Und zum großen Teil noch immer sind. Oder sogar bewusste Kirchen-Lobbyisten. Und eine weitere Frage schließt sich an: Wer weiß, unter welchen blutigen Umständen die Kirche diese ihre damaligen „Rechte“ überhaupt erworben hat? Doch dazu später. Bleiben wir zunächst bei den Reichslehen.

Tatsache ist: Die sogenannten Fürstbistümer (Köln, Mainz, Bamberg, Würzburg usw.) waren ebensolche „Reichslehen“. Diese Gebiete waren aber kein Eigentum der Kirche. Sondern die deutschen Kaiser hatten sie der Kirche Jahrhunderte zuvor geliehen„. Und nun, als das Reich – dank Napoleon – aufgelöst werden musste, forderte der Kaiser diese Gebiete verständlicherweise wieder zurück. Schon allein deshalb war es keine Enteignung.
Es war ein Machtwechsel, wie er heute viel häufiger vorkommt. Nur käme doch auch heute niemand auf die Idee, zu glauben, wenn z. B. morgen die Bundeskanzlerin Angela Merkel abtritt, dann hätte ihr zuvor das ganze Land gehört, und sie und ihre Nachkommen oder Erben müssten auf ewig dafür entschädigt werden, dass sie irgendwann keine Kanzlerin mehr wäre …

Die Bischöfe hatten in diesen Reichslehren Jahrhunderte geherrscht, hatten Steuern eingezogen, hatten sich als Landesherren Residenzen und Schlösser gebaut und auf Kosten der Untertanen sehr gut gelebt. Aber alles geht einmal zu Ende. Und nun war es eben so weit.

Wem gehörte also das ganze Land in diesen von katholischen Bischöfen als Landesherren regierten Gebieten? Dem Bischof? Oder dem Kaiser? Vorsicht Fangfrage! Keinem von beiden! Es gab dort – ähnlich wie heute auch – die verschiedensten Grundeigentümer: Bauern, Handwerker, Kaufleute, Grafen usw.
Auch die Kirche besaß dort, wie überall im Reich, natürlich Land und Gebäude: Pfarrhäuser, Kirchen, Pfarräcker, Spitäler usw. Aber dies blieb weitgehend unangetastet. Die Kirche konnte fast nahtlos weiter arbeiten. Nur ihre Schlösser und Residenzen, die waren die Bischöfe los …

So manches Bundesland wäre heute froh, wenn es diese Gebäude nicht mit Unsummen erhalten müsste …

Grund 4: Die Neuordnung des Reichs war überfällig

Vordergründig sagen die Historiker: Die Fürstbistümer wurden aufgelöst, damit andere Landesherren innerhalb des Reiches entschädigt werden konnten. Einige Reichsfürsten hatten nämlich Teile ihrer Gebiete links des Rheins an Napoleon abgeben müssen.

Doch es war viel mehr als das. Das „dank Napoleon“ war vorhin nicht ironisch gemeint. Der Kaiser der Franzosen sorgte dafür, dass Deutschland sich völlig neu aufstellen musste. Und das war längst überfällig. Neben einigen großen Territorialfürstentümern (Österreich, Preußen, Bayern, Baden, Württemberg, Sachsen usw.) war das Reich ein Flickenteppich kleinerer und kleinster Herrschaften bis hinunter zum „Reichsdorf“ mit mehreren Grundherren. Mit unterschiedlichen Währungen, Maßeinheiten, Verordnungen und Rechtswegen. Mit einem Wort: völlig unübersichtlich, fast unregierbar und für wirtschaftliche Neuerungen katastrophal ungeeignet. Napoleon verschaffte diesem unmöglichen Gebilde einen guten Start ins 19. Jahrhundert.

Grund 5: Auch die Kirche profitierte davon

Jammern gehört zum Handwerk. Das weiß niemand so gut wie die Kirchenoberen. Hochrangige Kirchenvertreter sprechen bis heute in Talkshows mit gefühlserstickter Stimme von „brutaler Enteignung“. Aber selbst kirchlich orientierte Historiker geben heute zu: Der Kirche (hier ist jetzt hauptsächlich die römisch-katholische gemeint, denn die war ja hauptsächlich betroffen) konnte kaum etwas Besseres passieren, als die verstaubten Auslaufmodelle der „Fürstbistümer“ endlich loszuwerden. Die betroffenen Bischöfe mussten sich nicht mehr mit weltlicher Regierungsarbeit herumschlagen (als „Ministerpräsidenten“ würden wir heute sagen), sondern konnten sich auf ihr „Hauptgeschäft“ konzentrieren. Und das durchaus erfolgreich: Im 19. Jahrhundert entstanden ungezählte kirchliche Vereine und auch einige kirchliche Parteien – die meist das „C“ im Namen führen, obwohl sie mit „christlich“ gar nichts zu tun haben. Jesus von Nazareth gründete nie eine Kirche – schon gar nicht eine, die Macht und Geld anhäuft auf Kosten der arbeitenden Menschen. Die Kirche schuf sich damit die Grundlage für die heutige Macht der Kirchen im Staat – und sie hat ihren Einfluss inzwischen auf fast alle Parteien ausgedehnt.

Grund 6: Was war vorher? Gewalt, Ausbeutung, Betrug …

Die angebliche Enteignung der Kirche im Jahr 1803 war also gar keine. Zu erwähnen wäre eine kleine Ausnahme, die aber die Regel eher bestätigt: Die Klöster wurden in manchen Regionen (z. B. in Bayern) tatsächlich teilweise enteignet (allerdings in Bayern erst 1806, später von König Ludwig I. allerdings zum Teil zurückgegeben). Die Klöster waren jedoch damals wie heute ein selbständiger Bereich für sich, also kein Teil der offiziellen Kirchenstruktur. Mit dem Unterhalt der normalen Pfarreien mit ihren Kirchen und Pfarrhäusern usw. hatten sie nichts zu tun. Das blieb weitestgehend bestehen.

Auch die Klöster standen aber mit ihrer riesigen Ausdehnung (als Staaten im Staate) einer politischen Neuordnung der Territorialstaaten im Wege. Und sie waren vielerorts verrufen, weil sie über Jahrhunderte durch Ausbeutung, Abgabendruck und Betrugsmanöver immensen Reichtum angehäuft hatten. Was aber nicht nur für die Klöster gilt. Daher stellt sich die Frage: Selbst wenn es 1803 eine „Enteignung“ der Kirche gegeben hätte – wie war der Reichtum zuvor entstanden? Zu einem großen Teil durch Ausbeutung, Zwangsabgaben, Fronarbeit, Urkundenfälschung, Erbschleicherei, Kriegszüge sowie durch die Beschlagnahme des Vermögens untergeordneter Adliger oder ermordeter Ketzer und Hexen. Kaiser und Könige schenkten es dann vielfach der Kirche, um damit vermeintlich Pluspunkte für ihr Seelenheil zu erwerben, denn die Kirche drohte auch unbotmäßigen weltlichen Herrschern gerne mit angeblich ewiger Hölle.

Grund 7: Keine Entschädigung

Wenn schon von „Enteignung“ keine Rede sein kann, wie kann es dann eine angeblich bis heute zu zahlende „Entschädigung“ geben, die 1803 angeblich vereinbart wurde? Die gibt es auch tatsächlich nicht. Der Politologe Dr. Carsten Frerk, ausgewiesener Experte für Kirchenfinanzen, hat sich die Mühe gemacht, den Reichsdeputationshauptschluss einmal daraufhin abzuklopfen. (Sein Buch „Violettbuch Kirchenfinanzen“ sei hier ausdrücklich empfohlen, insbesondere ab S. 69 ff. Es behandelt das hier verkürzt dargestellte Thema ausführlich.) Carsten Frerk fand lediglich in Art. 35 eine Verpflichtung der neuen Landesherren, die „Domkirchen“ weiter auszustatten, sowie in § 1 die Maßgabe, „für den lebenslänglichen Unterhalt der … jetzt lebenden Fürstbischöfe“ zu sorgen (Frerk, S. 93). Mit anderen Worten: der damaligen Bischöfe bis an deren Lebensende, aber nicht länger.

Grund 8: Wozu gibt’s eigentlich die Kirchensteuer?

Wie es den Kirchen im 19. und 20. Jahrhundert gelang, ihre Machtposition sogar noch auszubauen, das ist ein „Krimi“ für sich. Sie profitierten davon, dass die Monarchen für ihre angeblich „von Gottes Gnaden“ stammende Stellung von alters her eine Legitimation brauchten, die sich von der Kirche erhielten. Dafür verlangte die Kirche ihren Preis und zwar summa summarum in astronomischer Höhe: Eine Subvention hier, ein Konkordat da, eine Förderung hier, eine Sonderfinanzierung da usw.

In diesem Zusammenhang ist auch die Kirchensteuer zu sehen, die es den Kirchen seit der NS-Gesetzgebung im Dritten Reich ermöglichen sollte, ihre „Amtsgeschäfte“ auch unabhängig von ständigen Subventionen des Staates weiterzuführen. Spätestens damit wäre die angebliche „Entschädigung“ für die angeblichen „Enteignungen“, so es sie denn gegeben hätte, überflüssig geworden. Doch da kennt man die Kirche schlecht, sinngemäß: „Kirchensteuer – das nehmen wir gerne. Aber alles andere wollen wir natürlich auch weiter genießen! Und noch mehr!“

Grund 9: Das Ende steht in der Verfassung

Nach dem Ersten Weltkrieg entstand die Weimarer Republik. Und eine Republik braucht keine Monarchen mehr und keine Kirchen, die sie legitimieren. Da regiert das Volk. Folgerichtig wurde 1919 in der Weimarer Verfassung in Artikel 138 ein Gebot zur Ablösung sämtlich „überkommener“ Staatsleistungen an die Kirche festgeschrieben.
Doch jetzt baut sich allmählich ein Jahrhundert-Skandal auf, der bis heute anhält: Denn dieses Verfassungsgebot ist bis heute nicht umgesetzt worden, obwohl es nach dem Zweiten Weltkrieg auch in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen wurde, Artikel 140. Stattdessen wurden immer neue Konkordate und Staatsverträge mit den Kirchen abgeschlossen, also weitere Zahlungszusagen des Staates an die Kirche festgelegt – ein verfassungswidriger Vorgang ungeheuren Ausmaßes!

Ein weiterer Versuch, das Verfassungsgebot endlich umzusetzen, scheiterte unter anderem im Frühjahr 2013 an der geballten Kirchenlobby, die sich inzwischen in fast allen Parteien des Bundestags breitgemacht hat. Und das, obwohl heute die Konfessionslosen die mit Abstand stärkste „Religionsgruppe“ im Land sind.
Vor 200 Jahren waren noch fast 100 Prozent der Einwohner Deutschlands Mitglieder einer der großen Konfessionen, jetzt [2021] sind es nur noch ca. 50 %. Es bestanden damals fast überall Staatskirchen. Heute hat sich die Gesellschaft grundlegend gewandelt. Und die Kirchen sind steinreich. Es besteht heute weniger Grund als je zuvor, sie durch den Staat zu alimentieren.

Grund 10: Längst überbezahlt

Als „Begründung“, dass die Bundesländer „leider“ das Weimarer Verfassungsgebot nicht umsetzen könnten, wird meist angeführt, das käme viel zu teuer. Da müssten dann noch riesige „Einmalzahlungen“ entrichtet werden. Kirchenvertreter sprechen dann dreist z. B. vom mehr als 20-fachen der jetzigen jährlichen Staatsleistungen (im engeren Sinn), z. B. 25-fach. Doch das wäre nicht nur dasselbe wie die bisherige Art einer „ewigen Rente“, nur in etwas anderer Form. Das einmalige Abkassieren solcher von den Klerikern geforderten horrenden Beträge würde die Staatshaushalte tatäschlich enorm belasten und die Kirchen dann noch luxuriöser versorgen wie bisher schon. Sie würden ihre Milliarden praktisch für ca. 25 Jahre im Voraus bekommen, natürlich in 25-facher Höhe, so dass ihr Vermögen eskaliert bei gleichzeitig dramatischem Ansteigen der Staatsverschuldungen.

In Wirklichkeit kann man jegliche Ablösesummen längst vergessen. Die Humanistische Union hat bereits im April 2011 ausgerechnet, dass die Entschädigungen für Enteignungen, selbst wenn sie tatsächlich berechtigt gewesen wären, in jedem Fall durch die seit 1919 und erneut seit 1949 erfolgten staatlichen Zahlungen längst überbezahlt sind. Nachlesen kann man dies im Detail unter http://hpd.de/node/11447. Stattdessen müsste man von den Kirchen Geld zurückfordern

Fazit:

Zehn Gründe, und schon einer würde genügen, die Staatsleistungs-Legende in sich zusammenfallen zu lassen. Kirche und Staat sollten endlich getrennt werden.
Die Rückstände feudaler Privilegien haben in einer modernen Demokratie nichts mehr zu suchen. Die Staatsleistungen (und zwar alle bis auf die Zuschüsse für Sozialleistungen, die man gesondert betrachten müsste) sollten umgehend und ersatzlos gestrichen werden. Und zwar, ohne dass man die Kirchen fragt, wie sie es denn gerne hätten.
Oder einmal ein Vergleich aus einem ganz anderen Bereich, um die Absurdität der Kirchenforderungen zu verdeutlichen:
Hätten wir heute Computer, wenn vor vierzig Jahren die Computerfirmen mit den Herstellern mechanischer Schreibmaschinen über die Einführung von Computern hätten verhandeln müssen? Wenn sie schließlich aufgegeben hätten, Computer zu entwickeln, weil die Hersteller mechanischer Schreibmaschinen darauf bestanden hätten, diese Entwicklung zu stoppen?

… und was erst allmählich ans Licht kommt

Doch warum tun sich die Politiker selbst mit solchen einfachsten Überlegungen des gesunden Menschenverstand so schwer bis hin zur völligen Unfähigkeit? Liegt es nur daran, dass sie alle willfährige Lobbyisten der Kirche sind? Das erklärt nicht alles. Denn in den Konkordaten und Staatsverträgen haben sich die Kirchen festschreiben lassen, dass der Staat bei seiner zukünftigen Gesetzgebung die Zustimmung der Kirche benötige. So lauten entsprechende Formulierungen beispielsweise: „Die Vertragsschließenden werden eine etwa in Zukunft auftretende Meinungsverschiedenheit über die Auslegung einer Bestimmung dieses Vertrages auf freundschaftliche Weise beseitigen.“ (z. B. Artikel 12 im Ergänzungsvertrag 1974 des Landes Hessen mit den Katholischen Bistümern in Hessen von 1963)
Und in der Rechtssammlung der Evangelisch-Lutherischen-Kirche in Bayern wird dazu erklärt: „Verträge zwischen Staat und Kirche sind Teil der Rechtsordung. Sie besitzen gleiche demokratische Legitimation wie Gesetze. Eine durch Vertrag eingegangene Verpflichtung kann von keiner Seite durch einseitige Erklärung gelöst werden. Alle Verträge enthalten deshalb die sog. Freundschaftsklauseln … erlässt er [der Staat] nach Vertragsabschluss ein vertragswidriges Gesetz, so  begeht der Vertragsbruch.“
Diese Selbst-Entmachtung des Staates gegenüber der Kirche durch Politiker der Weimarer Republik und der Bundesrepublik Deutschland folgt letztlich der bis heute gültigen kirchlichen Zwei-Schwerter-Lehre, welche bis heute in den Dogmensammlungen nachzulesen ist:
„Durch die Aussagen der Evangelien werden wir belehrt, dass in dieser ihrer [der Kirche] Gewalt zwei Schwerter sind, nämlich das geistliche und das zeitliche … Beide sind also in der Gewalt der Kirche, nämlich das geistliche Schwert und das materielle. Jedoch ist dieses  f ü r  die Kirche, jenes aber  v o n  der Kirche zu handhaben. Jenes (in der Hand) des Priesters, dieses in der Hand der Könige und Soldaten, aber auf die Zustimmung und Duldung des Priesters hin. Es gehört sich aber, dass ein Schwert unter dem anderen ist und die zeitliche Autorität sich der geistlichen Gewalt unterwirft … Dass die geistliche Gewalt jedwede irdische sowohl an Würde als auch an Adel überragt, müssen wir umso deutlicher bekennen, je mehr das Geistliche das Zeitliche überragt … Denn wie die Wahrheit bezeugt, muss die geistliche Gewalt die irdische Gewalt einsetzen und richten, wenn sie nicht gut war …“ (Denzinger/Hünermann, Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, Lehrsatz Nr. 873)

Doch eine einfache Maßnahme würde genügen, um diesen billionenschweren Spuk zu beenden. Die unter diesen Umständen geschlossenen Verträge werden als sittenwidrig erklärt und die staatliche Gesetzgebungshoheit wird wiederhergestellt. Werden sich wenigstens im 21. Jahrhundert Politiker finden, die dazu bereit sind?

Staatliche Kirchenfinanzierung ersatzlos streichen