Religionsunterricht – Kindermission auf Staatskosten
Hier hat der Bunde für Geistesfreiheit in Augsburg 2018 eine stattliche Summe errechnet: 6.500.000.000,00 € (6,5 Milliarden Euro) kostet es jährlich, die Kinder an deutschen staatlichen Schulen in katholischer oder evangelischer Konfessionslehre zu unterrichten. Der Staat bezahlt sämtliche Lehrkräfte und Unterrichtskosten. Auch Mönche und Nonnen, die von ihrem Orden kein Gehalt bekommen, erhalten vom Staat für den Konfessionsunterricht volle Gehälter entsprechend den verbeamteten Lehrern, die sie dann direkt an den jeweiligen Orden weitergeben. Auf diese Weise verdient die Kirche auch noch kräftig dadurch, dass der Staat ihnen den eigenen Konfessions-Unterricht ermöglicht. Der Staat gewährt der Kirche also ein Privileg und muss dies auch noch teuer bezahlen. Die Religionslehrer-Fortbildung wird ebenfalls vom Staat bezahlt – an speziellen kirchlichen Akademien, die wiederum der Staat = Steuerzahler finanziert.
Und was wird im staatlich finanzierten konfessionellen Religionsunterricht gelehrt? Religionsfreiheit, Toleranz? Die Lehrpläne werden ausschließlich von den Kirchen festgelegt, und kleinere Gemeinschaften, die den Kirchen nicht genehm sind, werden beispielsweise ganz offiziell verleumdet und in den Schulbüchern als so genannten „Sekten“ an den Pranger gestellt – obwohl der weltanschaulich-neutrale Staat nicht zwischen „guten Kirchen“ und „bösen Sekten“ unterscheiden darf, wie es die Kirchen tun, sondern nur zwischen gesetzestreuen Gemeinschaften und solchen, die mit den staatlichen Gesetzen in Konflikten leben.
Doch um die „Konkurrenz“ niederzumachen und ihre Privilegien zu untermauern, wird im staatlich finanzierten Religionsunterricht der Großkonfessionen ein solches Feindbild aufgebaut – auf Kosten des Steuerzahlers, der vielleicht aus der Kirche ausgetreten ist und einer solchen als „Sekte“ verleumdeten Gruppierung angehört. So muss er also sein eigenes Verleumdet-Werden auch noch bezahlen, was sich nahtlos in die Kirchengeschichte einreiht: Früher mussten Andersgläubige nach dem Todesurteil der Inquisition ihre Hinrichtung bezahlen.
Auch wer als Kind von einem katholischen Priester vergewaltigt wurde, muss dennoch dafür bezahlen, dass die Priester weiterhin auf Staatskosten Zugang zu anderen Kindern und Jugendlichen haben, von denen sie insgesamt Tausende vergewaltigt haben.
Auch kirchliche Höllendrohungen und die Verbiegung des Verstands der Kinder und Jugendlichen durch irrationale Dogmen und abstruse Lehren müssen von uns allen finanziert werden …
Beispiele dafür: Absurditäten der katholischen Lehre / Absurditäten der evangelischen Lehre
Und diese Politiker-Generation ist so stolz darauf, vermeintlich so fortschrittlich zu sein im Vergleich zu früheren Jahrhunderten!
Aktuelle Beiträge zur Auseinandersetzung um Alternativen zum konfessionellen Religionsunterricht finden Sie z. B. in Der Theologe Nr. 23 – Das Staatsross und sein kirchlicher Reiter