Dotationen der Bundesländer
Alle Bundesländer sind betroffen, und sie zahlen jährlich Unsummen an die Kirchen, im Jahr 2013 waren es 481 Millionen Euro, im Jahr 2018 schon 538 Millionen an so genannten „Dotationen“.
Damit erhöhte sich die Gesamtsumme der von den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland für das Kirchenpersonal bzw. für „Kirchenregiment“ bisher gezahlten Zuschüsse bereits 2013 auf über 15 Milliarden Euro, genau auf 15.315.002.000,00 Euro (http://www.staatsleistungen.de/887/dotationen-1949-2013-belaufen-sich-auf-mehr-als-15-mrd-euro), 2019 hatte man dann die 18-Milliarden-Marke überschritten.
Das ist aber längst nicht alles, was die deutschen Bundesländer gezahlt haben, und sie müssen ja weiter und weiter zahlen, wenn dieser Subventions-Wahn nicht irgendwann gestoppt wird, was das Grundgesetz der der Bundesrepublik Deutschland seit nunmehr 70 Jahren fordert. Auch Adolf Hitler hat die Zahlungen nicht gestoppt, und er hat sogar noch die Kirchensteuer oben drauf gelegt und eingeführt, obwohl auch die Weimarer Reichsverfassung den Stopp seit 1919 gefordert hatte.
Hinzu kommen die angeblichen so genannten Baulastverpflichtungen der Bundesländer und des Bundes für die Renovierung, den Umbau oder den Erhalt von Kirchengebäuden, inklusive der so genannten „Denkmalpflege“, so dass alleine mit diesen direkten Zahlungen von Bund und Ländern eine halben Milliarde im Jahr zusammenkommt. Da stellt sich die Frage: Mit welcher Begründung lässt sich der Staat hier melken?
Die „Begründung“ ist abenteuerlich und verlogen, um nicht zu sagen, eine Lüge: Weil nämlich im Jahre 1803 – also zu Napoleons Zeiten – die so genannten „geistlichen“ Fürstentümer in Deutschland aufgelöst und weltlichen Staaten zugeteilt wurden (so genannte „Säkularisierung„, d. h. „Verweltlichung“), erhielten die damaligen katholischen Fürstbischöfe eine Entschädigung dafür (das entsprechende Dokument nennt man „Reichsdeputationshauptschluss“).
Und dies, obwohl diese Fürstentümer nur „Reichslehen“ (!) waren, also gar kein Eigentum der Kirche. Und diese „Entschädigung“ wird seitdem – Jahr für Jahr also seit 220 Jahren! [2023] – ununterbrochen weiter bezahlt und die Summen dafür jährlich erhöht. Und dies, obwohl der damalige Gesetzgeber nur den Lebensunterhalt der damaligen [!] Bischöfe bis an deren Lebensende sichern wollte, nicht den Lebensunterhalt aller ihrer Nachfolger seither durch staatliche Zahlungen.
Lediglich ein paar Klöster wurden tatsächlich enteignet, die jedoch auf der Basis ihrer früheren Sklavenhaltung, Leibeigenschaften und Ausbeutung der sie umgebenden Bevölkerung autark wirtschafteten, also für den eigenen Unterhalt, wovon der kirchliche Gehaltsapparat gar nicht betroffen war.
Doch es kommt noch dicker: Bei der evangelischen Kirche, die gar keine Fürstbischöfe stellte, „rechtfertigt“ man die heutigen Zahlungen teilweise mit abstrusesten Begründungen. So wird die evangelische (!) Kirche beispielsweise für die Auflösung von katholischen (!) Klöstern in evangelischen Gebieten während der Reformationszeit bis heute Jahr für Jahr „entschädigt“, nicht etwa die katholische.
Alleine an diesem Beispiel sehen Sie, wie wir hier alle für dumm verkauft und betrogen werden, wenn es darum geht, den Großkirchen die Millionen vorne und hinten reinzustecken, um es einmal weniger gewählt auszudrücken.
Die katholische Kirche wird dann natürlich mithilfe anderer Gedankenkonstruktionen ebenfalls „entschädigt“!
Warum also gerade die evangelische Kirche heute immer noch angeblich aufgrund „alter Verträge“ Geld vom Staat bekommt, ist eines der gut gehüteten „Geheimnisse“ der staatlichen Kirchenfinanzierung. Doch alles kommt nach und nach ans Licht. Es braucht dazu aber ein paar ehrliche Journalisten, die sich nicht von der Kirche und ihren Interessen „kaufen“ lassen.
In Deutschland wurden die bereits zuvor verfassungswidrig abgeschlossenen Konkordate des Vatikan mit Bayern (1924), Preußen (1929) und Baden (1932) im Konkordat des Vatikans mit Hitler-Deutschland vom 20.7.1933 bestätigt.
Und dieses Reichskonkordat bzw. Hitler-Konkordat gilt noch heute und wird den damaligen Machthabern als „Verdienst“ angerechnet, frei nach dem Motto: „Die Autobahnen und das Konkordat“.
Der Kirchenbeitrag war übrigens neben der Hundesteuer die einzige Steuer, die Adolf Hitler nicht hinterzogen hat. Er hat immer pünktlich und zuverlässig an die Vatikankirche bezahlt, solange er dazu verpflichtet wurde.
Das so genannte Hitler-Konkordat wurde damit begründet, dass Papst Pius XI. und der Deutsche Reichspräsident „von dem gemeinsamen Wunsche geleitet“ seien, „die zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und zu fördern.“
Der deutsche „Reichspräsident“ war damals der bereits entmachtete Paul von Hindenburg, hinter dem in Wirklichkeit schon der damalige Reichskanzler Adolf Hitler stand, der eben aus Freundschaft zum Vatikan der Kirche das Konkordat ermöglichte und dem Papst Pius XI. dann nach dem Überfall auf die Sowjetunion „nichts sehnlicher als den Sieg“ wünschte.
Und das von Kirchenmitgliedern und -lobbyisten in Richterroben besetzte spätere Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland hatte am 26.3.1957 entschieden, dass das Reichskonkordat am 12.9.1933 durch Bekanntmachung im Reichsgesetzblatt durch Reichskanzler Adolf Hitler, Außenminister (und Kriegsverbrecher) Freiherr von Neurath und Innenminister (und Kriegsverbrecher) Wilhelm Frick im Rahmen des nationalsozialistischen Ermächtigungsgesetzes (zur Abschaffung der Republik und Errichtung der Diktatur) gültig (!) zustande gekommen sei und folglich auch in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland gültig bleibe!
Dies war ein Skandalurteil.
Denn schon nach dem Ersten Weltkrieg wurde in der Weimarer Verfassung festgelegt, dass der Staat verpflichtet ist, eine einheitliche rechtliche Grundlage für eine Ablösung – also eine Beendigung – dieser so genannten „Dotationen“ zu schaffen. Das war schon 1919, also vor nunmehr über 100 Jahren. Diese Verpflichtung wurde dann 1949 in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen.
Das heißt: Seit mindestens über 100 Jahren kassieren die Kirchen hier zu Unrecht Milliardensummen ab. Und immerhin wäre es auch trotz des Urteils von 1957 möglich gewesen, zunächst die nicht von dem Katholiken Adolf Hitler im Jahr 1933 bestätigten Konkordate und Staatsverträge im Sinne der bundesdeutschen Verfassung zu überarbeiten und hier den Hebel anzusetzen, um die uferlosen jährlichen Staatsmillionen und Staatsmilliarden für die Kirche endlich gemäß dem Verfassungsgebot zu beenden.
Doch sowohl im höchsten deutschen Gericht als auch in der CDU/CSU-Bundesregierung unter Konrad Adenauer hatten ausschließlich die Kirchenlobbyisten das Sagen. Und das ist bis heute so. „Die CSU steht fest an der Seite der Institutionen Kirche„, sagte der Protestant und CSU-Vorsitzende Markus Söder in einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt (28.12.2018).
Auch mit nur zehn Wörtern kann man etwas klar zum Ausdruck bringen – darunter auch, wer im Zentrum steht und wer devot an dessen Seite.
Zu diesen Verträgen gehören z. B. die so genannten „Staatsverträge„, mit denen sich die evangelischen Landeskirchen zum Teil ebenfalls schon in der Zeit der Weimarer Republik die Fortdauer ihrer fetten Pfründen gesichert hatten.
Doch die verantwortlichen Politiker tun seit je her bewusst das Gegenteil von dem, was die Verfassung von ihnen verlangt. So beeilten sich nach der deutschen Wiedervereinigung (1991) die Politiker in den neu entstandenen Bundesländern im Osten Deutschlands, ebenfalls solche Verträge (Konkordate bzw. Staatskirchenverträge) abzuschließen – obwohl es dort höchstens noch ca. 25 % Kirchenmitglieder gab, ein Anteil, der seither weiter drastisch sinkt (vgl. dazu hier).
So zahlte z. B. Thüringen im Jahr 2013 22.600.000,00 € jährlich Dotationen an die Kirche, das „finanzschwache“ Sachsen-Anhalt gar 30.362.800,00 €. Alle ostdeutschen Bundesländer einschließlich Berlin halten die Kirchen auf diese Weise Jahr für Jahr mit weit über 100 Millionen Euro allein an „Dotationen“ aus, 2013 waren es aus Ostdeutschland ca. 109,7 Millionen, 2020 kräftig mehr.
Hinzu kommen weitere Zahlungen, die gar nicht in den Konkordaten oder Staatskirchenverträgen erfasst sind. Rigide wie die Kirche in solchen Fragen ist, ließ sie sich die Millionen vom ersten Tag, quasi der ersten Minute der deutschen Einheit an sogar nachträglich rückwirkend überweisen, damit ja kein Cent an ihrem Schlund vorbeirollt.
Auch deshalb ist vielleicht der 3. Oktober der auch in den Kirchen bejubelte Feiertag zur deutschen Einheit (und nicht der 9. November, der Tag, an dem 1989 die Mauer fiel), da der 3. Oktober ja zugleich ein versteckt kirchlicher Feiertag ist, da eben seit diesem Tag, dem 3.10.1990, in Ostdeutschland kein Rubel mehr rollte, sondern die DM und von genau diesem Tag an, Punkt 0 Uhr, die Millionen-Euros aus dem Osten für die Kirchen, was sich mittlerweile auch zu Milliarden über Milliarden summierte, die aus dem Osten Deutschlands in den Kirchenschlund flossen und weiter fließen sollen.
Und im Westen der Bundesrepublik zahlt der Staat sozusagen aus „Gewohnheit“ immer weiter, wie jetzt neuerdings auch im Osten, wo diese verfassungswidrige „Gewohnheit“ schnellstmöglich neu installiert worden war, noch ehe die Bevölkerung begriffen hat, in welches Korsett man sie nun anstatt der DDR gezwängt hat. Ein solches Vorgehen in West und Ost ist aus mindestens vier Gründen skandalös.
- Gerechtigkeit: Es gab seit der napoleonischen Zeit (je nach Standort) vier bis fünf staatliche Neuordnungen. Diese waren immer wieder auch mit teilweise Enteignungen verbunden – etwa durch Nationalsozialisten oder die SED-Herrschaft in Ostdeutschland. Keiner der in diesen Umwälzungen enteigneten Grundbesitzer erhält heute noch laufende staatliche Entschädigungszahlungen – viele gingen ganz leer aus. Und die Kirchen wurde – bis auf einige Klöster – gar nicht enteignet, sondern den damaligen Protz-Bischöfen wurden nur die Reichslehen entzogen, also staatliches Eigentum, mit dessen Hilfe sich die Kirchenfürsten damals ihren ausschweifenden Lebensunterhalt finanzierten.
- Zeitfaktor: Aufgrund dieser laufenden Zahlungen sind einstmals entstandene Verluste längst um ein x-faches überbezahlt. Würde man einmal addieren bzw. hochrechnen, was die Kirche seither an „Entschädigungen“ bekommen hat, befände man sich im Billionenbereich.
- Ablöse: Schon nach dem ersten Weltkrieg wurde in der Weimarer Verfassung festgelegt, dass der Staat verpflichtet wird, eine einheitliche rechtliche Grundlage für eine Ablöse – also Beendigung – dieser Dotationen zu schaffen. Das war 1919. Diese Verpflichtung wurde 1949 in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Geschehen ist bis heute – über 100 Jahre später – nichts! Der augenblickliche Zustand ist andauernder Verfassungsbruch. Da jedoch die Kirchenlobby meist zu 100 % die jeweiligen Regierungen im Bund und in den Ländern stellt (z. B. das Kabinett der Großen Koalition aus CDU, CSU und SPD ab 2013, aber auch die Kriegs-Ampel ab 2021, die zwar noch eine Ablösung verabschieden will, sich aber über die fortgesetzten Privilegien und Dennoch-Milliardensubenvetionierungen noch nicht einig ist), ist die Ignorierung der Verfassung quasi zum Privileg derer geworden, die ununterbrochen von der Ignorierung profitieren – auf Kosten aller Bürger.
- Vergangenheit: Die damalige Auflösung der Fürstbistümer und Fürstabteien war keinesfalls ein „Unrecht“, sondern ein längst überfälliger Schritt zur Ent-Feudalisierung der deutschen Gesellschaft. Man sollte dabei im Auge haben, auf welche Weise der immense Reichtum der Kirchen und insbesondere der Klöster über Jahrhunderte hinweg bis dahin entstanden ist. Z. B. durch Konfiszierung des Vermögens von hingerichteten Menschen anderen Glaubens – siehe dazu hier.
Siehe dazu auch die Seiten:
Der Reichtum der Kirche ist Blutgeld
Warum zahlt der Staat immer noch so viele Milliarden Euro an die Kirche?