Die "soziale" Lüge der Kirchen
In der im Überblick aufgeführten Zusammenstellung der Subventionen sind die staatlichen Zahlungen für kirchliche Kindergärten, Schulen, Altenheime und Krankenhäuser noch gar nicht enthalten. Der Staat finanziert diese Einrichtungen zu weit über 90 %, wobei der Staat alleine für die römisch-katholische Caritas und das evangelische Diakonische Werk pro Jahr knapp 50.000.000.000 (50 Milliarden Euro) aufbringen muss. "Die Kirche gibt 2 % dazu" (spiegel.de, 8.6.2010; http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,699422,00.html).
Ein Beispiel: In der Panorama-Sendung vom 17.10.2002 wurde der "Evangelische Kindergarten" im württembergischen Neckarwestheim gezeigt. Dessen Kosten zahlt aber nur zu 17 % die Kirche (bei den Kindergärten ist der kirchliche Eigenanteil mit Abstand am größten) – den Rest übernimmt die Stadt. Deren Bürgermeister Mario Dürr sagte dazu: "Normalerweise sollte ja das außen drauf stehen, was innen drin ist; und innen drin ist eigentlich Gemeinde – zu 83 %. Also müsste eigentlich genau genommen ‚Gemeindlicher Kindergarten sponsored by Evangelische Kirche’ drauf stehen." Im Landesdurchschnitt zahlt die Kirche gar nur sieben Prozent der Kosten "ihrer" Kindergärten. Kirchenexperte Carsten Frerk nannte das in der Sendung folgerichtig einen "Etikettenschwindel". Tatsächlich gibt die Kirche nur etwa 8 % der Kirchensteuereinnahmen für öffentlich-soziale Zwecke aus (siehe Recherchen von Gerhard Rampp vom Bund für Geistesfreiheit in Augsburg).
Die in diesem Zusammenhang oft gehörte Ansicht: "Aber die Kirche tut doch soviel Gutes” ist also ein Irrtum! In Wirklichkeit zahlt es der Staat und lässt es auch noch zu, dass in diesen staatlich bezahlten Einrichtungen die Grundrechte missachtet werden Das normale Arbeitsrecht ist in kirchlichen Betrieben außer Kraft gesetzt. Wer z. B. einen geschiedenen Partner heiratet, wird oft gekündigt und eine Anstellung oder Weiterbeschäftigung ohne Kirchenmitgliedschaft meist unmöglich.
Keine Religionsfreiheit
Dem Bürger wird so die Religionsfreiheit genommen. Zudem: Möchte er in diesen Bereichen arbeiten, trifft er auf überwiegend kirchliche Träger und hat nur als Kirchenmitglied Anstellungschancen. Deshalb fordern wir: Der Staat soll nur noch solche Einrichtungen finanzieren, in denen die Grundrechte, z. B. die Religionsfreiheit, in vollem Umfang geachtet werden. Bislang missbraucht die Kirche jedoch ihre teilweise monopolartige Trägerschaft, um fast ausschließlich nur die eigenen Leute zu beschäftigen. Deshalb sollte der Staat die Einrichtungen in eigener Regie betreiben, da er sie sowieso schon weitgehend bezahlt. Die Mehrkosten lassen sich aufs Ganze gesehen dadurch ausgleichen, dass der Staat die kompletten Kirchensubventionen streicht. Einen Teil der eingesparten Beträge könnte man z. B. den betroffenen Kommunen zukommen lassen, um die Mehrkosten damit zu decken. Wir haben es durchgerechnet. Die Rechnung geht auf.
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Letzte Änderung auf dieser Seite: 5.8.2010