Mehr Geld für den Bürger

Stoppt die Milliardenzahlungen des Staates an die Kirchen!

Die „soziale“ Lüge der Kirchen

In der im Überblick aufgeführten Zusammenstellung der Subventionen sind die staatlichen Zahlungen für kirchliche Kindergärten, Schulen, Altenheime und Krankenhäuser noch gar nicht enthalten. Der Staat finanziert diese Einrichtungen zu weit über 90 %, wobei der Staat alleine für die römisch-katholische Caritas und das evangelische Diakonische Werk pro Jahr ca. 50.000.000.000 (50 Milliarden Euro) aufbringen muss. „Die Kirche gibt 2 % dazu“ [in Worten: „zwei Prozent“]. (spiegel.de, 8.6.2010; http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,699422,00.html)

Ein Beispiel, das nun [2023] schon über 20 Jahre zurück liegt, dessen Grundprinzip aber bis heute auf die eine oder andere Weise typisch ist: In der Panorama-Sendung vom 17.10.2002 wurde der „Evangelische Kindergarten“ im württembergischen Neckarwestheim gezeigt. Dessen Kosten zahlte aber nur zu 17 % die Kirche, was für kirchliche Verhältnisse sehr viel ist. Denn bei den Kindergärten ist der kirchliche Eigenanteil an den eigenen Sozialleistungen mit Abstand am größten. Den Rest übernahm aber auch hier die Stadt. Deren Bürgermeister Mario Dürr sagte dazu: „Normalerweise sollte ja das außen drauf stehen, was innen drin ist; und innen drin ist eigentlich Gemeinde – zu 83 %. Also müsste eigentlich genau genommen ´Gemeindlicher Kindergarten sponsored by Evangelische Kirche` drauf stehen.“
Im Landesdurchschnitt von Baden-Württemberg zahlte die Kirche gar nur sieben Prozent der Kosten „ihrer“ Kindergärten und daran wird sich seither nicht viel geändert haben. Kirchenexperte Dr. Carsten Frerk nannte das in der Sendung folgerichtig einen „Etikettenschwindel“. Tatsächlich gibt die Kirche nur etwa 8 % der Kirchensteuereinnahmen für öffentlich-soziale Zwecke aus (siehe Recherchen von Gerhard Rampp vom Bund für Geistesfreiheit in Augsburg).

Die in diesem Zusammenhang oft gehörte Ansicht „Aber die Kirche tut doch so viel Gutes“ ist also ein Irrtum! In Wirklichkeit zahlt es der Staat und lässt es auch noch zu, dass in diesen staatlich bezahlten Einrichtungen die Grundrechte missachtet werden. Das normale rechtsstaatliche Arbeitsrecht ist in kirchlichen Betrieben außer Kraft gesetzt. Wer z. B. einen geschiedenen Partner heiratet, wird oft gekündigt. Auch bei einer zweiten Ehe folgt in katholischen Einrichtungen die Entlassung. Das ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel.
Der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses in Düsseldorf wurde beispielsweise im Jahr 2009 fristlos gekündigt, als er nach seiner Scheidung erneut geheiratet hat. Denn laut Lehre der Vatikankirche lebt er seither in fortdauernder „schwerer Sünde“, was ihm nach seinem Tod zuletzt ewige Höllenfeuer einbringen soll – wie übrigens auch einem Gläubigen, welcher der Mathematik mehr vertraut als den katholischen Dogmen – ein pädophiler Kinderschänder im Talar jedoch kann sich bei einem Kollegen im Beichtstuhl die angebliche Sündenvergebung und den angeblichen Himmelseintritt organisieren oder konnte sich zuletzt beim Urbi-et-Orbi von Papst Franziskus angesichts der Corona-Zwangsmaßnahmen angeblich sogar einen Generalablass = Generalnachlass aller jenseitigen negativen Wirkungen zusprechen lassen, auch wenn er z. B. zuvor Kinder vergewaltigt hat.
Auf der anderen Seite: Der auf die Kündigung des genannten Arztes folgende erbitterte Rechtsstreit zwischen dem Arzt und seiner Kirche dauerte seither fast 10 Jahre. Nachdem das Bundesarbeitsgericht die Kündigung des katholischen Arbeitgebers bereits vor einigen Jahren als nichts rechtswirksam verwarf, schritt jedoch das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Kirche ein und stärkte die kirchliche Parallel-Justiz bei dieser Knallhart-Entlassung, Stichwort „Selbstbestimmungsrecht“ der Kirche. Das Bundesarbeitsgericht musste nun neu entschieden, befragte zuvor dann den Europäischen Gerichtshof, der das Ausmaß dieser kirchlichen Verfügungsgewalt allerdings anders als das Bundesverfassungsgericht stärker in Zweifel zog, woraufhin das Bundesarbeitsgericht am 20.2.2019 die Kündigung erneut als „unwirksam“ beurteilte, weil die Kirchenmacht hier, vereinfacht gesprochen, mit ihrem „Selbstbestimmungsrecht“ zu weit gegangen sei. Doch was für ein Kampf gegen die Macht der staatsfinanzierten Kirche und deren Juristen-Heer, der bisher kaum ein Mensch gewachsen war!

An dieser Stelle kann man auch einmal an den deutschen Philosophen Karl Jaspers erinnern, der nach dem 2. Weltkrieg davor warnte: „Der biblisch fundierte Absolutheitsanspruch“ der Kirche „steht ständig auf dem Sprung, die Scheiterhaufen für Ketzer [neu] zu entflammen“ (Der philosophische Glaube“, 9. Auflage, 1988, Seite 73) – wenn ihm nicht massiv Einhalt geboten wird, z. B. durch den Staat, der durch seine Gesetze in unserer Zeit zwar solches verhindert, der aber diese Kirche durch eine beispiellos ausufernde Finanzierung nicht nur am Leben erhält, sondern massivst fördert.

Die spezielle Justiz der Kirche ist jedoch in letzter Zeit immer mehr in die Kritik geraten, vor allem bei den unzähligen weltweiten Vergewaltigungen von Kindern durch Priester, bei denen die Schwerverbrecher im Talar oftmals nur versetzt und nicht der Polizei gemeldet wurden, worauf hin sie vielfach neue Schwerverbrechen begingen und ihre Opfer nicht selten Selbstmord. Bis 2019 verlangte die Rechtssprechung des Vatikan bei eingeleiteten innerkirchlichen Verfahren eine absolute päpstliche Geheimhaltungspflicht, auch von Opfern und deren Angehörigen – bei Androhung der Exkommunikation, was nach deren Tod wiederum unendliches Höllenfeuer bedeuten solle, modern verbrämt als angeblich selbstgewählte „ewige Gottferne“. Der Rechtsstaat wird so auf vielfache Weise kirchlich verhöhnt, aber er bezahlt für die Kirche und ihre Einrichtungen. Erst 2019 wurde die Androhung der ewigen Hölle zurück genommen und die „päpstliche Geheimhaltungspflicht“ „auf die Ebene des Amtsgeheimnisses“ „herabgestuft“ (vaticannews.de, 17.12.2019), was aber vielfach auf das Gleiche hinausläuft wie bisher.

Keine Religionsfreiheit

Da eine Anstellung oder Weiterbeschäftigung in einem ganz oder weitgehend staatlich finanzierten Betrieb in kirchlicher Trägerschaft ohne Kirchenmitgliedschaft in der Regel nicht möglich ist, sind viele dort Beschäftigte ausschließlich deshalb noch auf dem Papier Katholiken oder Protestanten. Dem Bürger wird so allerdings die Religionsfreiheit genommen. Denn: Möchte er in diesen Bereichen arbeiten, trifft er auf überwiegend solche staatsfinanzierte kirchliche Träger und hat nur als Kirchenmitglied Anstellungschancen. Selbst Praktikanten werden aufgrund des nicht übereinstimmenden Gebetsbuchs abgewiesen, wie uns bekannte Beispiele zeigen.

Deshalb fordern wir: Der Staat soll nur noch solche Einrichtungen fördern oder als förderungswürdig erachten, in denen die Grundrechte, z. B. die Religionsfreiheit, in vollem Umfang geachtet werden. Bislang missbraucht die Kirche jedoch ihre teilweise monopolartige Trägerschaft, um fast ausschließlich nur die eigenen Leute zu beschäftigen. Deshalb sollte der Staat solche sozialen Einrichtungen in eigener Regie betreiben, da er sie sowieso schon weitgehend bezahlt. Die Mehrkosten lassen sich aufs Ganze gesehen dadurch ausgleichen, dass der Staat die kompletten Kirchensubventionen streicht. Einen Teil der eingesparten Beträge könnte man z. B. den betroffenen Kommunen zukommen lassen, um die Mehrkosten auf diese Weise zu decken, wenn man das einmal so gegenrechnen möchte. Alle weiteren Ersparnisse durch Streichung der Kirchensubventionen sollten dann den Steuerzahler entlasten. Die Rechnung geht so und so auf.

Staatliche Kirchenfinanzierung ersatzlos streichen