Dotationen der Bundesländer
Zahlen, zahlen, zahlen –
seit Napoleons (oder Luthers) Zeiten
Alle
Bundesländer sind betroffen und sie zahlen jährlich Unsummen an die Kirchen. Da stellt sich die Frage: Mit welcher Begründung lässt sich der Staat hier melken?
Diese "Begründung" ist abenteuerlich: Weil im Jahre 1803 – also zu Napoleons Zeiten – die geistlichen Fürstentümer in Deutschland aufgelöst und weltlichen Staaten zugeteilt ("säkularisiert", d. h. verweltlicht) wurden, erhielten die katholische
und die evangelische Kirche eine Entschädigung dafür (das entsprechende Dokument
nennt man "Reichsdeputationshauptschluss"). Und diese "Entschädigung" wird seitdem – also seit 207 Jahren!
[2010] –
ununterbrochen weiter bezahlt. Bei der evangelischen Kirche "rechtfertigt" man solche Zahlungen zum Teil
sogar mit der Auflösung von katholischen (!) Klöstern in evangelischen Gebieten während der Reformationszeit,
für die bis heute Jahr für Jahr die evangelische (!) Kirche "entschädigt" wird!
Warum die evangelische Kirche heute dafür immer noch Geld vom Staat bekommt, ist
eines der "Geheimnisse" der staatlichen Kirchenfinanzierung.
In Deutschland wurden diese Regelungen im Konkordat des Vatikans mit Hitler (1933) bestätigt – und dieses Hitler-Konkordat gilt noch heute!
Die evangelischen Landeskirchen haben sich zum Teil schon in der Zeit der
Weimarer Republik die Fortdauer ihre fetten Pfründen in so genannten
"Staatsverträgen" sichern lassen. Und nach der deutschen Wiedervereinigung (1991) beeilten sich die neu entstandenen Bundesländer im Osten Deutschlands, ebenfalls solche Verträge (Konkordate bzw. Staats-Kirchen-Verträge) abzuschließen – obwohl es dort höchstens noch
ca. 25
% Kirchenmitglieder gab, ein Anteil, der seither weiter drastisch sinkt. So zahlt z. B. Thüringen rund 18.000.000 € jährlich
Dotationen an die Kirche, das
"finanzschwache" Sachsen-Anhalt gar 23.000.000
€ jährlich. Alle ostdeutschen Bundesländer zusammen halten die Kirchen auf diese Weise mit der stolzen Summe von
93 Millionen Euro allein an "Dotationen" aus [Stand: 2009]. Hinzu kommen weitere Zahlungen, die nicht in den Konkordaten oder
Staatskirchenverträgen erfasst sind.
Und der Staat zahlt sozusagen aus "Gewohnheit" weiter. Ein solches Vorgehen ist aus mindestens vier Gründen skandalös:
1.) Gerechtigkeit: Es gab seit der napoleonischen Zeit (je nach Standort) vier bis fünf staatliche Neuordnungen. Diese waren immer wieder auch mit Enteignungen verbunden – etwa durch Nationalsozialisten oder Kommunisten. Keiner der in diesen Umwälzungen enteigneten Grundbesitzer erhält heute noch laufende staatliche Entschädigungszahlungen – viele gingen ganz leer aus.
2.) Zeitfaktor: Aufgrund dieser laufenden Zahlungen sind einstmals entstandene Verluste längst
um ein x-faches überbezahlt. Würde man einmal addieren bzw. hochrechnen, was die
Kirche seiter an "Entschädigungen" bekommen hat, befände man sich bereits im
Billionenbereich.
3.) Ablöse: Schon nach dem ersten Weltkrieg wurde in der Weimarer Verfassung festgelegt, dass der Staat verpflichtet wird, eine einheitliche rechtliche Grundlage für eine Ablöse (also Beendigung) dieser Dotationen zu schaffen.
Das war 1919. Diese Verpflichtung wurde 1949 in das Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland übernommen. Geschehen ist bis heute – mehr als 90 Jahre später –
nichts!
4.) Vergangenheit: Die damalige Auflösung der Fürstbistümer und Fürstabteien war keinesfalls
ein "Unrecht", sondern ein längst überfälliger Schritt zur Ent-Feudalisierung der deutschen Gesellschaft. Man sollte dabei im Auge haben, auf welche Weise der immense Reichtum der Kirchen und insbesondere der Klöster über Jahrhunderte hinweg
bis dahin entstanden ist. Z. B. durch Konfiszierung des Vermögens von
hingerichteten Menschen anderen Glaubens –
siehe dazu
hier.
Oder auch die Seiten:
Der Reichtum der Kirche ist Blutgeld
Warum zahlt
der Staat immer noch so viele Milliarden Euro an die Kirche?
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Letzte Änderung auf dieser Seite: 18.8.2010